Allgemeine Geschäftsbedingungen

Name und Kontakt des Verantwortlichen

gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO

Atelier Disko UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Budapester Straße 49
D–20359 Hamburg

T. 040 – 228 67 11 77
E. info@atelierdisko.de
W. atelierdisko.de

AGB

1. Geltungsbereich 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur ATELIER DISKO, Budapester Straße 49, 20359 Hamburg, nachfolgend "Agentur" genannt, und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der ATELIER DISKO-Bestimmungen an.

1.2. Die AGB gelten für alle Auftraggeber und sind für alle Rechtsgeschäfte mit ATELIER DISKO maßgebend — es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

2. Leistungen der Agentur 

2.1. Die Agentur bietet u.a. Dienstleistungen in den Bereichen Konzepterstellung, Corporate Design, Webdesign, UX (User Experience), UI (User Interface), Frontend-Entwicklung, Backend-Entwicklung sowie Infrastruktur an.

2.2. Die genauen Leistungen, der Leistungsumfang und die Projektdetails werden in einem separaten Vertrag, Angebot oder Auftragsschein festgehalten.

3. Angebot und Vertragsabschluss 

3.1. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

3.2. Die Beauftragung von ATELIER DISKO kann per Brief, E-Mail oder mündlich erfolgen. Für eine Beauftragung soll der Auftraggeber ATELIER DISKO die gewünschten Vertragsziele umfassend darlegen.

3.3. Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahmeerklärung von ATELIER DISKO gegenüber dem Auftraggeber. In der Annahmeerklärung fasst ATELIER DISKO die wesentlichen Vertragsinhalte zusammen. Wenn ATELIER DISKO die Annahme per Brief oder E-Mail erklärt, wird der Vertrag spätestens zehn Werktage nach Zugang der Erklärung mit dem in diesem Bestätigungsschreiben erklärten Inhalt geschlossen, falls der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.

3.4. Ein Vertrag kommt ebenso durch Beginn der Ausführung der Leistungen durch die Agentur zustande.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen 

4.1. Die Vergütung für die Leistungen der Agentur richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag oder Angebot und wird entweder auf Basis eines Festpreises oder nach Aufwand berechnet.

4.2. Bei einer Vergütung nach Aufwand erfolgt die Abrechnung auf Basis der im Vertrag oder Angebot vereinbarten Stundensätze. Diese Stundensätze sind in einem Leistungsverzeichnis festgehalten und Bestandteil des Vertrags.

4.3. Alle angegebenen Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.5. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Geschäften mit Unternehmern zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.6. Die Agentur behält sich das Recht vor, ihre Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Aufttraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug gerät und eine angemessene Nachfrist zur Zahlung fruchtlos verstrichen ist.

4.7. Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag oder Angebot enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft insbesondere Änderungen und Erweiterungen, die vom Aufttraggeber während der Projektlaufzeit gewünscht werden.

4.8. Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entstehen, werden gesondert berechnet, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

5. Mitwirkungspflichten des Aufttraggebenden 

5.1. Der Aufttraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung.

5.2. Der Aufttraggeber ist verpflichtet, alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen so zeitgerecht vorzunehmen, dass der Arbeitsablauf der Agentur nicht behindert wird.

5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

6. Terminabsprachen und -abstimmungen 

6.1. Vereinbarte Termine und Fristen sind für beide Parteien verbindlich.

6.2. Der Aufttraggeber verpflichtet sich, Termine zur Abstimmung und Freigabe von Zwischenergebnissen zeitgerecht wahrzunehmen, um Verzögerungen im Projektablauf zu vermeiden.

6.3. Verschiebungen von Terminen sind rechtzeitig mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

7. Abnahme und Mängelrügen 

7.1. Der Aufttraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen.

7.2. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen, es sei denn, es handelt sich um Mängel, die bei der Überprüfung nicht erkennbar waren.

8. Urheber- und Nutzungsrechte 

8.1. Die Agentur behält sich sämtliche Urheberrechte an den erbrachten Leistungen vor.

8.2. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen, soweit dies zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung erforderlich ist.

8.3. Bei Designleistungen umfasst dies insbesondere die Nutzung von Grafiken, Layouts, Logos und sonstigen gestalterischen Elementen für den vereinbarten Zweck und Umfang. Für jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung und Vervielfältigung, ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich.

8.4. Bei Software-Entwicklungen umfasst dies die Nutzung des nach Wunsch für den Auftraggeber aufgearbeiteten Quellcodes sowie der Dokumentation im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke. Der Auftraggeber erhält das einfache Nutzungsrecht, die Software für eigene Zwecke zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

8.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

8.6. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

8.7. Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden und auf die bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem ausdrücklich schriftlich.

9. Haftung 

9.1. Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

9.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

9.3. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

10. Abbruch der Arbeitserstellung 

10.1. Sollte ein Projekt seitens des Auftraggebers inmitten des Prozesses abgebrochen werden, so ist die Agentur berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

10.2. Die Berechnung erfolgt auf Basis der bis dahin geleisteten Arbeitsstunden und der vertraglich vereinbarten Stundensätze bzw. nach dem Umfang der bereits erbrachten Teilleistungen.

10.3. Zusätzlich können der Agentur entstandene Auslagen und Kosten, die im Zusammenhang mit dem abgebrochenen Projekt stehen, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

11. Datenschutz 

11.1. Die Agentur verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.

11.2. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Agentur enthalten.

12. Gültigkeit der Bestimmungen 

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

12.3. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

13. Schlussbestimmungen 

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Mai 2024